Prüfungen, Termine und Zulassung

Zeitpunkt der Prüfungen

Die Prüfungen zu den Veranstaltungen der Studiengänge Biochemie, Chemie und Pharmazie finden üblicherweise nach jedem Semester statt. Auf Ausnahmen wird bei den betroffenen Veranstaltungen im KSL hingewiesen.
Wiederholungsprüfungen finden meistens im August/September statt, vereinzelt werden sie aber auch bereits während dem Semester oder im Juni durchgeführt. Konsultieren Sie dazu den Wiederholungsprüfungsplan unter dem Menüpunkt „Prüfungspläne“.

Sie können die Prüfungstermine für jeden Studiengang an verschiedenen Stellen finden. Schauen Sie im Menü unter "Prüfungspläne" nach oder suchen Sie im Factsheet des jeweiligen Studiengangs. Sie können auch die Einträge im KSL überprüfen, um die Prüfungstermine zu finden.

Prüfungsart

Die Prüfungen finden normalerweise schriftlich statt. Sollte eine mündliche Prüfung stattfinden, werden die Dozierenden Sie darauf aufmerksam machen.

Anmeldung 

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das KSL. Für Prüfungen aus der Biochemie, Chemie und Pharmazie ist die An-/Abmeldung in der Regel ab Semesterbeginn bis 14 Tage vor der Prüfung möglich. Beachten Sie jedoch, dass die An- und Abmeldefristen je nach Institut variieren können. Prüfen Sie daher immer frühzeitig, die Fristen für Ihre relevanten Prüfungen, damit Sie keine Frist verpassen. Verspätete An- und Abmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Melden Sie sich auch für die Leistungskontrollen der Praktika über KSL an. Obwohl die Benotung häufig nur aufgrund von eingereichten Berichten erfolgt, ist die Anmeldung zur Prüfung dennoch erforderlich.

Wiederholungsprüfungen

Die Wiederholungsprüfungstermine aus der Biochemie, Chemie und Pharmazie werden in der Regel zu Beginn des Frühjahrssemesters im KSL für die Anmeldung freigeschaltet (für Kurse des Herbstsemesters) oder anfangs Juni (für Kurse des Frühlingssemesters). Normalerweise finden die Wiederholungsprüfungen im August/September statt. Ausnahmsweise kann es auch mal Termine während dem Frühlingssemester oder im Juni geben.

Im Masterprogramm Chemie und Molekulare Wissenschaften werden Zweittermine nicht automatisch festgelegt.Falls Sie an einer Wiederholungsprüfung aus dem Masterprogramm interessiert sind, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Dozenten oder das Studienleitungssekretariat für Chemie und Molekulare Wissenschaften um einen Zweittermin zu verlangen.

Anzahl Wiederholungsmöglichkeiten: Eine ungenügende Prüfung kann einmal wiederholt werden. Genügende Prüfungen können nicht wiederholt werden.

ACHTUNG:  Die Wiederholungsprüfungstermine werden nur für effektive Wiederholungsprüfungen (ungenügende Note beim Ersttermin) angeboten oder für Studierende, welche am Ersttermin aufgrund von Krankheit, Militärdienst oder gleichzeitiger anderer Prüfung nicht teilnehmen konnten. Ihre Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird auf diese Kriterien geprüft. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass Sie beim ersten Termin verhindert waren.Melden Sie sich daher immer zum Ersttermin an.

Prüfungsabwesenheit

Bei Erkrankung / Unfall senden Sie bitte spätestens innert Wochenfrist ein Arztzeugnis an das Studienleitungssekretariat Ihres Studiengangs. Informieren Sie wenn möglich die Dozierenden und das Studienleitungssekretariat am Prüfungstag telefonisch oder per E-Mail, dass Sie verhindert sind, insbesondere bei mündlichen Prüfungen. Nach absolvierter Prüfung kann kein Arztzeugnis im Nachhinein eingereicht werden. Fühlen Sie sich bereits während der Prüfung krank, dann brechen Sie die Prüfung ab. Im Falle eines Abbruchs der Prüfung wird KEIN Arztzeugnis akzeptiert, welches bereits vor der Prüfung seine Gültigkeit hatte. Tritt jemand trotz bestehendem Arztzeugnis an einer Prüfung an, geschieht dies auf eigenes Risiko und das bestehende Arztzeugnis verliert seine Gültigkeit für diese Prüfung. Wird ein Arztzeugnis zu spät oder gar nicht eingereicht wird die Note 1 gesetzt.

 

Kompensationsmöglichkeit

Ungenügende Noten können innerhalb eines Moduls kompensiert werden. Ein Modul gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote nach Kompensation mindestens 4.0 beträgt.

Im 1. Studienjahr dürfen Sie nicht mehr als drei ungenügende Noten haben. In den darauffolgenden Studienjahren gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der ungenügenden Noten, solange die Module nach Kompensation genügend sind. Die Moduleinteilung ist in den Anhängen zu den Studienplänen (bei den Factsheets zu finden) ersichtlich.

Im Bachelorprogramm Pharmazeutische Wissenschaften ist es obligatorisch, alle Prüfungen, die beim ersten Versuch nicht bestanden wurden, zu wiederholen. Eine ungenügende Note kann erst nach dem zweiten Versuch kompensiert werden, unabhängig von der Höhe der ungenügenden Note. Dabei wird die Note des zweiten Versuchs berücksichtigt. Diese Regelung betrifft Studierende der Pharmazeutischen Wissenschaften, die ihr Studium im Herbst 2023 oder später aufnahmen.

In den Bachelorprogrammen Biochemie und Chemie müssen ungenügende Prüfungen aus Erstversuchen aus dem 1. Studienjahr zwingend wiederholt werden. Eine ungenügende Note kann hier nur nach dem 2. Versuch kompensiert werden (Höhe der ungenügenden Note ist egal).

In der Biochemie und Chemie gelten während einer Übergangsphase folgende Kompensationsregeln für die Studienjahre 2 und 3:

Studierende mit Studiumsstart Herbst 2024 oder später:

  • Im 2. und 3. Studienjahr können ungenügende Noten nach Erstversuchen kompensiert werden, solange diese nicht unter einer 3.0 liegen. Bei Resultaten unter einer 3.0 müssen die Prüfungen wiederholt werden.

Studierende mit Studiumsstart vor Herbst 2024:

  •  Im 2. und 3. Studienjahr können ungenügende Noten erst nach dem 2. Versuch kompensiert werden. Es besteht keine Einschränkungen welche ungenügenden Noten kompensiert werden dürfen. 

Prüfungseinsicht

Während 30 Tagen nach Bekanntgabe der Note können Sie bei den Dozierenden der entsprechenden Prüfung eine Prüfungseinsicht verlangen.

Plagiate 

Wir bitten Sie, das unter dem folgenden Link zu findende Merkblatt und die Weisungen zum Thema "Plagiate" zu beachten und die Regeln einzuhalten. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann Konsequenzen haben.  Merkblatt Plagiate